Misstrauensvotum

Misstrauensvotum
Mịss|trau|ens|vo|tum 〈[ -vo:-] n.; -s, -vo|ten〉 Sy Misstrauensantrag
1. Ausdruck des Misstrauens
2. Parlamentsantrag, der Regierung od. einzelnen Regierungsmitgliedern das Vertrauen zu entziehen u. sie zum Rücktritt zu veranlassen
● ein \Misstrauensvotum einbringen

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Mịss|trau|ens|vo|tum, das:
a) (Parlamentsspr.) Mehrheitsbeschluss eines Parlaments, eines Gremiums, der Regierung od. einem od. mehreren Regierungsmitgliedern das Vertrauen zu entziehen [u. deren bzw. dessen Rücktritt zu erwirken];
b) Erklärung, mit der jmd. seinen Mangel an Vertrauen in jmdn. ausdrückt:
das ist ein M. gegen meine Arbeit;
etw. als M. auffassen.

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Misstrauensvotum,
 
in Staaten mit parlamentarischer Regierung ein Mehrheitsbeschluss des Parlaments, der der Regierung, dem Regierungschef oder einem Minister das Vertrauen entzieht und damit dessen Rücktritt erzwingt. In Deutschland ist das konstruktive Misstrauensvotum gegenüber dem Bundeskanzler vorgesehen (Art. 67 GG): Der Bundestag kann dem Bundeskanzler das Misstrauen nur dadurch aussprechen, dass er mit der Mehrheit seiner Mitglieder einen Nachfolger wählt. Mit dem Sturz des Bundeskanzlers endet auch das Amt aller Bundesminister Durch die gleichzeitige Wahl eines anderen Kanzlers ist ausgeschlossen, dass der Bundeskanzler durch Misstrauensvotum gestürzt wird, obwohl sich keine (konstruktive) Mehrheit im Bundestag für die Bildung einer neuen Regierung findet. Einige Landesverfassungen sehen ein Misstrauensvotum auch gegen einzelne Mitglieder der Landesregierung vor. (Vertrauensfrage)
 
In Österreich kann der Nationalrat der Bundesregierung oder einzelnen ihrer Mitglieder - ohne besondere Gründe - durch Beschluss, zu dem die einfache Mehrheit bei Anwesenheit der Hälfte der Mitglieder des Nationalrates erforderlich ist, das Vertrauen versagen (Art. 74 Bundesverfassung-Gesetz). Die Bundesregierung oder das betreffende Regierungsmitglied ist daraufhin vom Bundespräsidenten seines Amtes zu entheben.
 
Das Instrument des Misstrauensvotums gibt es in der Schweiz weder auf Bundes- noch auf kantonaler Ebene.

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Mịss|trau|ens|vo|tum, das: a) (Parl.) Mehrheitsbeschluss eines Parlaments, eines Gremiums, einem od. mehreren gewählten Vertretern das Vertrauen zu entziehen [u. dessen bzw. deren Rücktritt zu erwirken]: ein konstruktives M. (↑konstruktiv); b) Erklärung, mit der jmd. seinen Mangel an Vertrauen in jmdn. ausdrückt: das ist ein M. gegen meine Arbeit; etw. als M. auffassen.

Universal-Lexikon. 2012.

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